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Pistorius

4/2002

Mandanten-Newsletter 4/2002

Wiesbaden: 07.08.2002

Sehr geehrte Mandanten,

durch die Angabe der Steuernummer auf Ihren Ausgangsrechnungen haben sich für uns Steuerberater hier die Anforderungen hinsichtlich der Auskunftserteilung durch das Finanzamt verschärft.

Wir müssen nicht nur unseren Namen und die Steuernummer nennen sondern auch noch weitere Details.

Deshalb ist es sinnvoll, dass wir hier dem Finanzamt noch einmal eine ordnungsgemäße Zustellungsvollmacht für mein Büro betreffend der Steuerbescheide erteilen.

In der Anlage füge ich die vorbereitete Vollmacht bei mit der Bitte diese zu unterschreiben und an mein Büro zurück zu faxen.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Pistorius

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