4/2002
Mandanten-Newsletter 4/2002
Wiesbaden: 07.08.2002
Sehr geehrte Mandanten,
durch die Angabe der Steuernummer auf Ihren Ausgangsrechnungen haben sich für uns Steuerberater hier die Anforderungen hinsichtlich der Auskunftserteilung durch das Finanzamt verschärft.
Wir müssen nicht nur unseren Namen und die Steuernummer nennen sondern auch noch weitere Details.
Deshalb ist es sinnvoll, dass wir hier dem Finanzamt noch einmal eine ordnungsgemäße Zustellungsvollmacht für mein Büro betreffend der Steuerbescheide erteilen.
In der Anlage füge ich die vorbereitete Vollmacht bei mit der Bitte diese zu unterschreiben und an mein Büro zurück zu faxen.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Pistorius





