Checkliste für Rechnungen
Checkliste für die Erstellung von Ausgangsrechnungen und Kontrolle der Eingangsrechnungen für den möglichen Vorsteuerabzug
Wiesbaden: 28.09.2004
Sowohl bei Ihren Ausgangsrechnungen als auch bei den Eingangsrechnungen müssen alle Punkte erfüllt sein, damit Sie als Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt sind:
Diese Kriterien sind für alle Rechnungen über € 100,00 zu erfüllen.
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vollständige Adresse des ausführenden Unternehmens
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vollständige Adresse des Leistungsempfängers
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Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
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Rechnungsdatum
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fortlaufende Rechnungsnummer
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genaue Bezeichnung der gelieferten Ware oder exakte Angabe über Art und Umfang der erbrachten Leistung
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Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung, sofern diese nicht identisch ist mit dem Rechnungsdatum
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Aufschlüsselung der Entgelte der Lieferung/sonstigen Leistung nach Steuersätzen (16% und 7%) oder ob diese steuerbefreit sind, hier Angabe des § über die Steuerbefreiung.
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anzurechnender Steuersatz:
Nettoausweis des Entgeltes
+ 16%/7% Mehrwertsteuer
Bruttoentgelt
./. Skonti, Boni, Bruttoanzahlungen etc.
Für Kleinrechnungen unter € 100,00 sind folgende Pflichtangaben notwendig:
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vollständige Adresse des ausführenden Unternehmens
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Ausstellungsdatum
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Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
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Entgelt und den darauf entfallenen Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Achten Sie bitte insbesondere auf Rechnungen über € 100,00 auf Punkt 2 (vollständige Adresse des Leistungsempfängers) und bitte kommen Sie nicht auf die Idee diese Angaben durch Ihren Stempel zu ergänzen, das ist Steuerhinterziehung!
Fehlt einer dieser Punkte, kann keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Pistorius





