2/2005 - Zahlung der Sozialversicherungsbeträge ab Januar 2006
Wiesbaden, 04.10.2005
Sehr geehrte Mandanten,
wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, sind die Sozialversicherungsbeträge ab 2006 nicht mehr am 15. des Folgemonats zu entrichten, sondern bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. Damit sind praktisch im Januar 2006 zwei Beiträge fällig:
a) Dezember 2005, zahlbar am 15.01.2005
b) Januar 2006, zahlbar am drittletzten Bankarbeitstag im Januar = 27.01.2006.
Für den Januar wird eine Übergangsregelung geschaffen dahingehend, dass der Januarbeitrag in sechs gleichen Monatsraten dann entrichtet werden kann. Wie das Verfahren technisch ablaufen soll, zumal die meistens Beträge abgebucht werden, kann ich Ihnen z.Zt. noch nicht mitteilen. Ich gehe davon aus, dass die Sozialversicherungsträger dazu entsprechende Formulare vorbereiten, aber sobald wir Näheres wissen, werden wir Sie darüber umgehend informieren.
Ich bitte Sie sich aber schon heute auf die vorgezogene Liquiditätsbelastung ab 2006 einzustellen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. Pistorius





