4/2005 - WICHTIG - Umlage zur Erstattung von Krankheitskosten
Wiesbaden, 13.12.2005
Sehr geehrte Mandanten,
bitte beachten Sie, dass ab Januar 2006 neben der Umlage U2 (Umlage für Mutterschaftsgeld) auch bei Angestellten jetzt die Umlage U1 (Umlage zur Erstattung von Krankheitskosten) zu entrichten ist.
Das bedeutet, dass Sie, falls einer Ihrer Mitarbeiter erkrankt, eine Lohnerstattung im Krankheitsfalle erhalten.
Die Höhe der Erstattung richtet sich jedoch nach der Höhe der Umlage.
Dazu erhalten Sie von den Krankenkassen Unterlagen, die Sie über die Höhe der Umlage und den Erstattungsbetrag entsprechend informieren.
Wir bitte Sie uns schriftlich mitzuteilen, welche Variante Sie hier wählen.
Diese Angaben benötigen wir bis zum 10. Januar 2006.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen oder Rückfragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Pistorius





