1/2006 - Pauschalversteuerung / KFZ-Nutzung
Mandantenrundschreiben 1/2006
Wiesbaden, 31.05.2006
Sehr geehrte Mandanten,
ich möchte Sie auf folgende Veränderungen aufmerksam machen:
1. Bitte beachten sie, dass sich ab 01.07.2006 die Pauschalversteuerung für Aushilfen von z.Zt. 25% auf 30% erhöht. Die Pauschalversteuerung gliedert sich auf in :
| alt | neu | |
| Lohnsteuer | 2% | 2% |
| Krankenversicherung | 11% | 13% |
| Rentenversicherung | 12% | 15% |
| 25% | 30% |
2. Ab 01.07.2006 haben Freiberufler und Gewerbebetriebe bei der Kfz-Nutzung eine weitere Grenze zu beachten:
Der Pkw kann nur dann im Betriebsvermögen verbleiben, wenn dieser zumindest 50% für die freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit eingesetzt wird. Sollte das nicht der Falls ein, ist zum 30.06.2006 der Pkw zu entnehmen und die betrieblichen Kilometer sind aufzuzeichnen, damit die dann im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Falls dies bei Ihnen der Fall sein sollte, sprechen Sie mich bitte direkt an, da der Wert des Pkw’s zu diesem Zeitpunkt ermittelt werden muss (Schätzung des Verkehrswertes)
Mit freundlichen Grüßen
M. Pistorius





