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Pistorius

3/2006 - Besonderheiten bei der Erhöhung der Umsatzsteuer / Haushaltsnahe Beschäftigung

Mandantenrundschreiben 3/2006

Wiesbaden, 4.12.2006

Sehr geehrte Mandanten,

zum Jahresende noch einige Anmerkungen:

1. Erhöhung der Umsatzsteuer ab 01.01.2007 - Besonderheiten bei Dauerleistungen wie z.B. Miet- Leasing- und Wartungsverträgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ab Januar 2007 für diese Dauerleistungen seitens des Vermieters, Leasinggebers bzw. Wartungsbeauftragten neue Rechnungen erhalten, die Ihnen den korrekten Vorsteuerabzug ermöglichen. Hier sind die Vermieter oder Leasinggeber zum Handeln verpflichtet.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das geändert werden kann: Entweder es wird eine Neuberechnung auf der Grundlage mit 19% vorgenommen oder aber nach dem Jahreswechsel werden monatliche Abrechnungen über Teilleistungen erstellt.

2. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen, sowie Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ( § 35a EStG)
Bitte beachten Sie, dass diese Aufwendungen nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn die Geldbeträge per Banküberweisung erfolgen. Hierzu gibt es einen neuen Erlass vom 03.11.2006, in dem noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass insbesondere bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei Handwerker- oder Pflege- und Betreuungsleistungen im Sinne des § 35a EStG die Steuerermäßigung davon abhängig ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung durch einen Beleg des Kreditinstitutes nachweist.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Aufwendungen jetzt geltend machen.

Sollten Sie noch Rückfragen dazu haben, dann sprechen Sie mich bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

M. Pistorius

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