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Pistorius

3/2007

Mandantenrundschreiben 3/2007

Wiesbaden, 30.10.2007

Sehr geehrte Mandanten,

ab dem 01.01.2008 ändert sich die bisher bekannte Ansparabschreibung in vollem Umfang. Diese heißt dann Investitionsabzugsbetrag = IAB. Anzuwenden ist dieses neue Gesetz bereits für die Wirtschaftsgüter, die ab dem 17.08.2007 angeschafft wurden. Die materiellen Änderungen sind folgende:

1.      Bis zu 40% der geplanten Anschaffungs/Herstellungskosten können vorab außerhalb der Bilanz gewinnmindernd berücksichtigt werden.

2.      Im Jahr der Anschaffung, spätestens im 3. Jahr, wird dann dieser IAB gewinnerhöhend aufgelöst, von den effektiven Anschaffungskosten werden bis zu 40% gekürzt (in Höhe des vorher angesetzten IABs im Jahr 01). Damit sind diese 40% in dem Jahr 02 oder 03 steuerneutral. Die Afa-Bemessungsgrundlage für die lineare und 20%ige Sonderafa sind dann die um 40% gekürzten Anschaffungskosten

3.      Wird das Wirtschaftsgut nicht angeschafft, dann wird das Jahr 01 = Bildung des IAB berichtigt. Es kommt damit zu keiner Gewinnverlagerung mehr! Es kommt dann zu Steuernachzahlungen für 01. Aufgrund der Berichtigung der Altjahre fallen jedoch keine Nachzahlungszinsen an.

4.      Der Investitionszeitraum verlängert sich auf drei Jahre, bis jetzt zwei Jahre, d.h. man hat drei Jahre Zeit dieses geplante Wirtschaftsgut anzuschaffen.

5.      Neben der linearen Afa kann auch eine 20%ige Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Allerdings ist diese Sonderabschreibung nicht mehr von der Bildung eines IAB abhängig.

6.      Der IAB kann auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden.

7.      Bei Einnahmen - Überschussrechnung ist es gewinnabhängig, ob so ein IAB gebildet werden kann. Dies ist nur noch dann möglich, wenn der Gewinn € 100.000,00 nicht überschreitet.

Bitte beachten Sie dieses Beispiel, aus dem sich die Einzelheiten zahlenmäßig ergeben:



Euro Euro

AK geplant = ist 100.000,00
Jahr 01 40% IAB 40.000,00
Jahr 01 + 02 keine Anschaffung

03 Anschaffung 100.000,00

./. Afa 40% ./.  40.000,00 ./. 40.000,00


60.000,00
Afa Basis


z.B. 2% von € 60.000,00 1.200,00

20% Sonderafa 12.000,00
außerhalb der Bilanz sind € 40.000,00 hinzuzurechnen
+ 40.000,00
damit steuerneutral im Jahr 03
0,00

Somit sind in den ersten drei Jahren 52% des Wirtschaftsgutes abgeschrieben.

Sollten sich Ihrerseits zu dieser Änderung Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen für Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

M. Pistorius

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