2/2008 - Reisekostenrecht
Mandantenrundschreiben 2/2008
Wiesbaden, 21.01.2008
Neues Reisekostenrecht ab 2008
Vorbemerkung:
Für viele von unseren Mandanten hat sich nichts geändert.
Gleich geblieben sind die erstattungsfähigen Beträge:
a) € 0,30 pro gefahrenen Kilometer
b) gestaffelte Verpflegungspauschale Inland
mindestens 8 Stunden € 6,00
mindestens 14 Stunden € 12,00
mindestens 24 Stunden € 24,00
c) Ausland je Land
Änderungen:
1. Keine Differenzierung mehr in
a) Dienstreise
b) Fahrtätigkeit
c) Einsatzwechseltätigkeit
Neuer Reisekostenbegriff: Auswärtstätigkeit
Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der AN/UN vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird.
Regelmäßige Arbeitsstätte: Jede regelmäßige Arbeitsstätte, insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der AN zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht.
Umfang
| Fahrtkosten | Verpflegungs- mehraufwand |
Übernachtungs- kosten |
Nebenkosten |
| R 9.5 | R 9.6 | R 9.7 | R 9.8 |
| - tatsächliche | Pauschbeträge | nur tatsächliche** | tatsächliche |
| Aufwendungen | wie bisher | Aufwendungen | Aufwendungen |
| oder | 3-Monats-Frist | auch bei | wie bisher |
| ist zu beachten | Auslandsreisen | ||
| - Pauschalen | |||
| bei derselben | |||
| Auswärtstätigkeit | |||
| keine | Frist gilt nicht, | neue Kürzungs- | |
| Differenzierung | wenn die auswärtige | regeln bei | |
| Tätigkeitsstätte | einheitlicher Rechnung | ||
| - Dienstreise | nicht mehr als | ||
| - Fahrtätigkeit | bis zwei Tage | s. R 9.7 (1) | |
| - wechselnde | wöchentlich | ||
| Einsatztätigkeit | aufgesucht wird | - Frühstück: 20% | |
| - Mittag/Abend- | |||
| - keine 30 km- | s. R 9.6 (4) | essen je 40% | |
| Grenze mehr | |||
| - keine 3-Monats- | der entsprechenden | ||
| Frist mehr | Verpflegungspauschale | ||
| für 24 Std. Abwesenheit |
** Bitte achten Sie darauf, dass die Hotelrechnungen immer auf den Unternehmer = Arbeitgeber ausgestellt werden, da Ihnen sonst der Vorsteuerabzug verloren geht.
Mit freundlichen Grüßen
M. Pistorius





