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Pistorius

2/2010 - Arbeitgeberbescheinigungen

Mandantenrundschreiben 2/2010

Wiesbaden, 20.01.2010

Sehr geehrte Mandanten,

ab 2012 sollen die Arbeitgeberbescheinigungen im Lohnbereich sukzessive auf elektronische Entgeltnachweise umgestellt werden. Damit das funktioniert wird ab dem 01.01.2010 der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt, um diesen Datenspeicher damit zu füllen.

Neben den Entgeltdaten wie Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Adresse, Betriebsnummer, Steuerbrutto, Sozialversicherungsbrutto, Sozialabgaben, Steuern sowie steuerfreie Bezüge sind jedoch auch Daten nötig, die über die Lohnabrechnungen hinausgehen, z.B. bei Azubis Angaben über Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung oder ab dem 01.07.2010 bei Kündigungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten sind Einzelheiten zum Arbeitsverhältnis, Grund der Kündigung usw. zu melden.

Alle diese Daten müssen erfasst werden, die bislang nicht für die Erstellung einer Lohnabrechnung relevant waren. In Zukunft benötigen wir für die Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter wesentlich mehr Daten und werden dazu auch neue Personalfragebögen entsprechend entwickeln, um das anzupassen.

Die monatlichen Lohndaten sind monatlich an eine zentrale Erfassungsstelle in Würzburg zu übermitteln.

Bis der Datenspeicher gefüllt ist, sind noch nach wie vor bis Ende 2011 die Bescheinigungen z.B. bei Austritt papiermäßig zu erstellen.

Um dieser Datenflut, die nun erfasst werden muss, gerecht zu werden, brauchen wir dringend Ihre Unterstützung und Mithilfe, wobei wir versuchen werden, dies so effektiv wie möglich zu gestalten, d.h. in Form von Fragebögen und Checklisten.

Der monatliche Übermittlungsaufwand an diese zentrale Stelle in Würzburg erfolgt über die Datev. Die Datev hat deshalb auch die Preise für die monatlichen Lohnabrechnungen erhöht, die wir weitergeben müssen.

Aber nicht nur die Übermittlungsgebühr schlägt zu Buche, sondern auch die zusätzliche Erfassung dieser Daten.

Deshalb sehe ich mich leider gezwungen ab Januar 2010 die monatlichen Lohnabrechnungen um € 1,00 pro Mitarbeiter/Aushilfe zu erhöhen. Damit würden ab 01.01.2010 folgende Beträge abgerechnet:

§         Normale Lohnabrechnung statt € 16,00 neu € 17,00

§         Aushilfslohn statt € 11,00 neu € 12,00

Die Erfassung der Grunddaten werden wir gemäß dem Zeitaufwand abrechnen. Wir werden die Zeit pro Mandant erfassen und Ihnen dann entsprechend nachweisen. Wir gehen für die Nacherfassung von bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen von ca. 20-30 Minuten aus, wobei wir pro angefangener halben Stunde diese mit € 40,00 Ihnen in Rechnung stellen würden.

Ebenfalls erhöhen sich die Kosten für die Abmeldungen. Diese werden in Zukunft ebenso wie die Anmeldungen mit € 20,00 berechnet.

Aus der Presse ist Ihnen bestimmt bekannt, dass es hier auch viele kritische Stimmen dazu gibt. Die Datenflut muss zum Teil bis zum 30.06.2010 und der andere Teil bis zum 30.12.2010 bearbeitet sein. Bitte unterstützen Sie uns dabei, damit wir Ihre Personaldaten zügig bearbeiten können, damit für Sie die Kosten nicht so hoch werden.

Mit freundlichen Grüßen

M. Pistorius

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